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Radlader

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Bagger

AGB zur Baumaschinen-Vermietung

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Geschäftsbedingungen zur Baumaschinen Vermietung 15.2.2006

Mietkosten und Mietzeit

Die Kosten richten sich nach Länge der Mietzeit, sowie nach Art des Mietgegenstandes.

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Ăśbernahme und RĂĽckgabe

Wird ein Mietgerät/Anhänger unsauber zurückgegeben, entstehen Reinigungsgebühren in Höhe von € 20,-.

Wird ein Gerät/Baumaschine nicht vollgetankt zurückgegeben, berechnen wir den aktuellen Literpreis + € 10,- Logistik und Aufwandspauschale.

Bei Rückgabe des Mietgegenstandes nach Geschäftsschluss verbleibt er in der Obhut des Mieters bis zur darauf folgenden normalen Öffnungszeit des Geschäftes, d. h. der Mieter haftet in dieser Zwischenzeit für alle Beschädigungen durch Fremdeinwirkung sowie auch Diebstahl.

Vorschäden sind dem Mieter anzugeben, sofern dem Vermieter bekannt.

Es sind nur durch uns eingewiesene Personen zur Führung und Bedienung der Baumaschinen und Geräte befugt. Mangelnde Einweisung von Drittpersonen sind vom Mieter zu verantworten.

Der Mieter hat sich von der Verkehrssicherheit bei Übernahme und während der
Gesamten Mietzeit zu ĂĽberzeugen und ist dafĂĽr verantwortlich.

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Achtung:

Planenaufbauten sind stark windanfällig. Bei Sturm ist die Fahrt mit Planenaufbau
abzubrechen. Beschädigungen durch Sturm sind nicht versichert und sind vom Mieter zu tragen.

Die Höhe der Aufbauten ist zu beachten bei Toreinfahrten und überhängenden Bäumen und Büschen.

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Versicherung

Alle Anhänger sind haftpflicht-versichert.

Es besteht keine Vollkasko-Versicherung.

Der Mieter haftet grundsätzlich für alle Schäden, die er verursacht hat.

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Haftungsausschluss

Mit Übernahme des Geräts / Baumaschine / Anhänger wird ein Haftungsausschluss vereinbart wie folgt:

Die transportierten Gegenstände sind vom Vermieter nicht versichert. Keine Haftung für Verschmutzung, Verseuchung und Feuchtigkeit. Ebenfalls haften wir nicht für bei der Benutzung auftretende Schäden wie Glasbruch, abgerissene Hydraulikschläuche und sonstige Beschädigungen, auch wenn diese durch den Zustand des Gerätes begünstigt werden, gleichgültig, ob die Beschädigungen erkannt oder unerkannt mit übernommen wurden. Das Risiko geht mit Unterschrift in allen Teilen voll auf den Mieter über.

Ebenfalls geht beim Transport von Fahrzeugen / Baumaschinen, - bei der Verladung, - bei der Verzurrung das Risiko voll auf den Mieter über. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch defekte Seilwinden entstehen.
z.B. durch Seilrisse oder andere technische Defekte in der Abrolltechnik der Winde. Das Aufziehen des Fahrzeuges ist durch einen 2. Mann durch hinterlegen von Keilen abzusichern.

Reifenpannen gehen zu Lasten des Mieters. Sonstige Reparaturen sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter vorzunehmen. Bei Unfällen und Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen.

Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift bei Vertragsabschluss, dass Sie obige Bedingungen gelesen haben und in allen Teilen akzeptieren.